1. Wie ist die Situation an den britischen Boarding Schools im derzeitigen Term?
a. Die Internate in Großbritannien liefen von Anfang September bis Mitte Dezember ganz regulär, aber unter bestimmten Richtlinien der britischen Regierung (Department of Education). Boarding Häuser der Schüler werden als ein Haushalt angesehen und somit ist ein fast normales Internatsleben im Boarding House gewährleistet. Es gelten aber auf dem Campus- und Schulgelände die mittlerweile gängigen Hygienevorschriften, Maskenpflicht und Sicherheitsabstand. Der Unterrichtsalltag wurde entsprechend neu gestaltet mit kleineren Unterrichtseinheiten bzw. in größeren Klassenräumen. Der Outdoorsport und -aktivitäten fanden im Herbstterm nach wie vor statt. Leider hat sich seit dem 4.1.2021 die Situation geändert und die Schulen sind geschlossen bis zunächst Mitte Februar 2021. Zur Zeit erfolgt kein Präsenzunterricht , sondern „online tuition“.
Bitte sehen Sie im Folgenden, wie einige unserer Internate mit der neuen Situation umgehen:
Rossall School
Milton Abbey School
b. Derzeitige Quarantäneregelungen: wie Sie wissen, gilt noch eine 2 wöchige Quarantäneregelung, d.h. nach Ankunft in Großbritannien muß man sich in Quarantäne begeben – entweder privat, bei der jeweiligen Boarding School oder einem Guardian. Seit dem 15.12.2020 gilt eine neue Quarantäneregelung: d.h. man kann die 2-wöchige Quarantänezeit verkürzen, wenn man nach 5 Tagen in Quarantäne einen Corona-Test machen lässt und das Testergebnis negativ ausfällt.
2. Internatsaufenthalte ab Januar 2021- Brexit-Einreisebestimmungen:
Zur Erinnerung für Sie: Die „Transition Period“ lief bis zum 31.12.2020. Schüler und Schülerinnen, die bis Ende Dezember in UK waren, beantragten vor Ort online einen sogenannten „Pre-Settled Status“. Mit diesem pre-settled status können die Schülerinnen und Schüler dann fünf Jahre lang ohne Probleme ein- und ausreisen.
Für alle Reisen nach UK ist eine elektronische Anmeldung notwendig; diese Anmeldung ist 48 Stunden vor Einreise online zu machen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: www.gov.uk/provide-journey-contact-details-before-travel-uk
Neu ist auch, dass man bei Einreise nach UK einen negativen Corona- Test vorlegen muss; dies gilt auch bei Ausreise von UK nach Deutschland. Bitte fragen Sie Ihre Airline danach!
Wer nach dem 1.1.2021 den Internatsaufenthalt NEU beginnt, muß folgende Einreisebestimmungen beachten:
„Visitor Route“: gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht länger als 6 Monate in Großbritannien bleiben: d.h. es ist kein Visum notwendig. Man reist mit einem biometrischen Reisepass ein und benötigt folgende Dokumente: Bestätigung der zu besuchenden Schule sowie Nachweis einer privaten Krankenversicherung (bei Aufenthalt unter 6 Monaten ist eine Versicherung über den NHS (National Health Service) nicht möglich.
„Child Student Route“: für alle Schülerinnen und Schüler, die länger als 6 Monate in Großbritannien bleiben werden: d.h. man muß ein Visum beantragen (in der Regel Online). Es ist eine Gebühr für das Visum zu bezahlen; Außerdem eine Gebühr für den NHS (National Health Service), da mit Erteilung eines Visums Schüler automatisch die staatl.Krankenversicherung des NHS erwerben. Das Visum gilt für Schülerinnen und Schüler von 4- 17 Jahren. Nähere Informationen finden Sie hier: www.gov.uk/child-study-visa
„Student Route“: für Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren. Nähere Informationen finden Sie hier: www.gov.uk/student-visa
3. Planung: Internatsaufenthalt ab September 2021
Die Admissions Departments der Internate nehmen nach wie vor Bewerbungen für den Aufenthalt ab September 2021 entgegen. Die Bewerbungen werden wie üblich schriftlich eingereicht; da zur Zeit keine Besuchsreisen nach UK möglich sind, führen die Internate Videogespräche mit den Schülerinnen und Schülern bzw. organisieren virtuelle Schulführungen. Somit kann sich sowohl die Schule einen ersten guten Eindruck vom Kandidaten verschaffen bzw. die Schülerinnen und Schüler lernen in den ersten Gesprächen und Schulführungen die Boarding School gut kennen. Im nächsten Schritt werden bei einigen Internaten Tests verlangt, die in der Regel auch online durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie zum Bewerbungsprozedere Fragen haben.
Ihre Petra Kirschke und Team