Internatskosten und Steuer
Bei der Entscheidung für einen Aufenthalt in einem englischen Internat ist es nicht die erste Frage, die gestellt wird. Aber doch eine wesentliche: Können die Kosten für den Aufenthalt in einem britischen Internat steuerlich geltend gemacht werden?
Die Antwort: Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es verschiedene Parameter, die entscheiden, ob Kosten eines Aufenthaltes in einer englischen Boarding School abziehbar sind. Zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen gehört, dass das gewählte Internat einen in Deutschland anerkannten Schulabschluss anbieten muss. Das ist bei englischen Internaten schon einmal gewährleistet. Zum Beispiel wird die britische mittlere Reife in Deutschland uneingeschränkt als Sekundarabschluss anerkannt. Auch A-Level- und IB-Abschluss sind – gebunden an eine spezifische Fächerkombination – deutschen Abschlüssen gleichgestellt.
Allerdings können nicht die gesamten Kosten aus dem Internatsaufenthalt abgesetzt werden. Grundsätzlich gilt: Nur das reine Schulgeld kann steuerlich geltend gemacht werden. Unterkunft, Betreuung, Verpflegung oder z.B. kostenpflichtige Klassenreisen gehören nicht dazu.
Weitere Informationen finden Interessierte u.a. unter http://www.steuertipps.de
Gerne stehen auch die Internatsberaterinnen der petra heinemann internationale schulberatung für Fragen zu diesem Thema zur Verfügung. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt auf.